Zuständig im Bereich Schüler-BAföG ist i.d.R. das BAföG-Amt am Wohnsitz der leiblichen Eltern. Wohnen die Eltern in unterschiedlichen Landkreisen, ist i.d.R. das BAföG-Amt am Wohnsitz der Schüler_innen zuständig.
Schüler-BAföG können Schüler_innen erhalten, die entweder eine weiterführende oder eine berufsbildende Schule besuchen (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres).
Dazu gehören Haupt-, Real- und Berufsschulen, Berufsfachschulen und Gymnasien. Aber auch Teilnehmer an Berufsvorbereitungsjahren. Schüler-BAföG ist gedacht für ältere Schüler, die mindestens die zehnte Klasse besuchen.